Zwei Grundstücke, getrennt durch einen Zaun. So weit, so häufig, doch wem gehört eigentlich der Zaun zwischen zwei Grundstücken und wer ist für Reparaturen und ähnliches verantwortlich? Der Zaun an der Grundstücksgrenze ist die deutliche Abgrenzung zwischen zwei Parteien. Oft stellt sich Mietern oder Eigentümern jedoch die Frage, wer für die Erhaltung des Zauns verantwortlich ist. 

Der Zaun zwischen zwei Grundstücken ist gar kein Zaun 

Um es gleich vorwegzunehmen, gesetzlich gesehen ist der Zaun zwischen zwei Grundstücken kein Zaun, sondern eine Einfriedung. Der Begriff dient als Oberbegriff für alle Möglichkeiten zwei Grundstücke voneinander abzugrenzen. Unterschieden wird zwischen einer toten und einer lebendigen Einfriedung. Was gruselig klingt, ist in Wahrheit schnell erklärt. Zäune und Mauern werden als tote Einfriedigungen angesehen und müssen die geltenden baurechtlichen Normen erfüllen. 

Als lebende Einfriedung gilt zum Beispiel eine Hecke, die – das Einverständnis des Nachbarn vorausgesetzt – jederzeit gepflanzt werden kann. So wird aus einer Hecke eine Grenzanlage. Ist dieser Schritt vollendet, entstehen Pflichten. Die Grenzanlage, die einst eine Hecke war, darf nun nur noch in beidseitigem Einvernehmen verändert werden! Eigenmächtiges Stutzen oder entfernen der Hecke kann schnell teuer werden. 

Gemeinsame Einfriedung oder Rechtseinfriedung?

Nachdem wir nun gelernt haben, dass ein Zaun eigentlich eine Einfriedung ist, stellt sich die Frage, ob eine gemeinsame Einfriedung oder eine Rechtseinfriedung erforderlich ist und was das überhaupt ist. Um die geltenden Gesetze ein wenig zu erschweren, haben die meisten Bundesländer eigene Regelungen erschaffen. So setzen Hessen, NRW, Baden-Württemberg, RLP, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt auf die gemeinsame Einfriedung. Das bedeutet, dass beide Nachbarn für die Errichtung des Grenzzauns verantwortlich sind und auch dafür zahlen müssen. Gleiches gilt für Reparaturkosten und Unterhaltungskosten. Und eben für Entscheidungen bezüglich Veränderungen an der Umzäunung. Bei der gemeinsamen Einfriedung werden alle Rechte und Pflichten gemeinsam getragen. 

In Berlin, Niedersachen und Brandenburg gilt das Gesetz der Rechtseinfriedung. Verantwortlich für den Zaun bzw. die Einfriedung ist also der Nachbar, auf dessen rechten Seite (vom Eingang des Grundstücks aus betrachtet) sich der Zaun befindet. Dieser Nachbar ist allein für die Errichtung des Zauns verantwortlich und muss die Kosten tragen. Dafür hat er auch die volle Entscheidungsgewalt und kann die Einfriedung wählen. Rechtsstreitigkeiten gibt es bei dieser Art der Einfriedung nicht, da die Zuständigkeit klar geregelt ist. 

Mein Zaun, dein Zaun – wem gehört die Einfriedung?

Auch hier gibt es wieder Unterschiede, der Eigentümer eines Zauns ist manchmal gar nicht so leicht zu ermitteln. Steht der Zaun auf einem Grundstück, ist der Eigentümer des Grundstücks auch der Eigentümer des Zauns. Er trägt sämtliche Unterhaltungskosten und kann den Zaun beliebig verändern. Bei einer gemeinsamen Einfriedung hingegen sind beide Nachbarn für die Einfriedung verantwortlich, auch wenn der Zaun zu 100 Prozent auf einem Grundstück erbaut wurde. 

Auf Grundstücksgrenzen errichtete Einfriedungen gehören beiden Nachbarn. Dies gibt beiden Parteien Rechte, aber auch Pflichten. Der Unterhalt muss gemeinsam geleistet werden, auch Renovierungspflicht besteht beidseitig. Problematisch ist die gemeinsame Nutzung, Berankungen und Dekorationen können von beiden Parteien gemacht werden. Wohl dem, der ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn hat. 

Die Eigentumsansprüche von Einfriedungen zur Straße hin sind hingegen klar geregelt. Eigentümer ist immer jener Besitzer des Grundstücks, auf dem der Zaun steht. Ebenso klar ist die Regelung bei der Rechtseinfriedung. Besitzer ist der Grundstücksbesitzer, der für die Errichtung des Zauns verantwortlich war. 

Der Zaun zwischen zwei Grundstücken vor Gericht 

Erstaunlicherweise birgt die Einfriedung viel Potenzial für Rechtsstreitigkeiten und kann bei Missachtung der gesetzlichen Regeln ziemlich teuer werden. Eine neue Einfriedung ohne Zustimmung des Nachbarn zu erstellen kann schnell vor Gericht landen, wenn eine gemeinsame Einfriedung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies kann bis zur gesetzlich angeordneten Entfernung eines neuen Zauns reichen, selbst wenn dieser auf dem Grundstück des Besitzers erbaut wurde. Auch die Entfernung eines Zauns kann Folgen haben, die bis zur zwanghaften Wiederherstellung führen.